Folgende Frage muss auch mal gestellt werden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zugegebenermaßen ist meine Frage zwar momentan sehr theoretisch, jedoch nicht minder wichtig:
Zur Zeit wird flächendeckend der so genannte E10-Kraftstoff an den Tankstellen eingeführt. Dieser Treibstoff ist bekanntermaßen politisch gewollt und man wird durch die Preisgestaltung der Mineralölkonzerne mehr oder weniger genötigt, E10-Kraftstoff zu tanken, sofern das eigene Fahrzeug diesen „verträgt“.
Mich würde jetzt interessieren, wen man in Regress nehmen kann, wenn es trotz Freigabe des jeweiligen Fahrzeugherstellers zu Schäden am Motor bzw. Kraftstoffsystem kommt, die zweifelsfrei auf den E10-Kraftstoff zurückzuführen sind?
In diesem Fall war der „Empfänger“ der Frage das Bundesministerium für Justiz und der ADAC. Ich befürchte zwar irgendwie, das die Antwort auf „persönliches Pech“ hinauslaufen wird, aber dann will ich es wenigstens schwarz auf weiß haben 👿
Update 28.02.2011:
Der Leserservice des ADAC findet die Frage so interessant, das man sie an die juristische Zentrale zwecks fachlicher Beantwortung weitergeleitet hat. Mit ein wenig Glück werden Frage und Antwort sogar in einer zukünftigen Ausgabe der Motowelt veröffentlicht 🙂
Update 01.03.2011:
Das ging aber fix 🙂 Die Antwort der ADAC Juristen kam heute:
Sollte ein Schaden am Kraftfahrzeug eintreten, obwohl der Hersteller eine Freigabe für E10 erteilt hat, kommt eine Haftung wegen Verletzung seiner Instruktionspflicht im Rahmen der Produkthaftung in Betracht. Den Fahrzeugeigentümer trifft jedoch die Beweispflicht, dass der Schaden durch die Betankung mit E10-Kraftstoff verursacht wurde. Sollte dies nicht eindeutig geklärt werden können, gilt der Nachweis als nicht geführt. Der Schaden muss daher nicht nur nachweislich durch Bioethanol hervorgerufen worden sein, sondern gerade durch den erhöhten Biokraftstoffanteil in E10. Der Nachweis gilt ferner als nicht geführt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass für den Schadeneintritt auch andere Ursachen verantwortlich sein können.
Und seien wir ehrlich: Der Beweis dürfte wohl sehr schwer zu führen sein 🙁