Die Selbstverpflichtung ist ein gerne genutztes Werkzeug der Wirtschaft, um gesetzgeberische Maßnahmen zu verhindern, die das eigene Geschäftsmodell gefährden könnten. Da so eine Selbstverpflichtung letztendlich für beide Seiten (Wirtschaft und Politik) eine Win-Win-Situation ist, hat die Politik auch kein Problem damit, sich auf dieses faule Spielchen einzulassen. Wie gesagt, gewinnen durch so eine Selbstverpflichtung beide Seiten: Die Wirtschaft hat ein wohl möglich (aus ihrer Sicht) zu strenges Gesetz verhindert und das Geld für die Lobbyisten gespart, die Politik kann diese Selbstverpflichtung als Erfolg feiern, den man der Wirtschaft in angeblich harten Verhandlungen abgerungen hat.
Was man von solchen Selbstverpflichtungen halten darf, will ich mal mit folgender (sarkastisch überspitzten) Aussage verdeutlichen:
Gerüchten zufolge arbeitet der Bundesverband deutscher Wohnungseinbrecher (BVdW) an einer Selbstverpflichtung seiner Mitglieder gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, nicht mehr in Einfamiliehäuser einzubrechen, vor denen kein hochwertiges Fahrzeug der Oberklasse geparkt ist. Diese Selbstverpflichtung soll jedoch nicht für Einfamilienhäuser gelten, bei denen sich die Fahrzeuge in abgeschlossenen Garagen befinden, da Garagen und deren Inhalt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesverbandes deutscher Autodiebe (BVdA) fallen würden.
Bitte nicht falsch verstehen. Es ist zwar schön und gut, wenn die Unternehmen sich an die Selbstverpflichtung halten, aber letztendlich ist sie nutzlos, sobald einzelne Unternehmen aufhören, sich an die Selbstverpflichtung zu halten, weil sehr oft keine abschreckenden Sanktionen vereinbart wurden. Warum denn auch? der Markt regelt doch angeblich alles von alleine!