Die Verhandlungen zur Neuregelung der Hartz-IV Sätze sind wie zu erwarten gescheitert (>>klick). Und wie nicht anders zu erwarten, weisen sich Koalition und Opposition gegenseitig die Schuld am zu erwartenden Scheitern zu.
Wer jetzt tatsächlich Schuld ist oder auch nicht, soll hier erst einmal keine weitere Rolle spielen. Fakt ist, das hier ein perfides machtpolitisches Spiel auf dem Rücken der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft ausgetragen wurden. Fakt ist auch, und das ist eigentlich die größere Sauerei, das man es nicht geschafft hat, die vom Verfassungsgericht gesetzte Frist für die Neuregelung einzuhalten und die Hatz-IV Sätze bzw. deren Berechnung nach wie vor verfassungswidrig sind.
Mir ist aber auch nicht ganz klar, was Forderungen wie die gleiche Bezahlung von Leiharbeitern und Festangestellten bei diesen Verhandlungen zu suchen hatten. Sicherlich betrifft die Neuregelung der Hartz-IV Sätze zu einem gewissen auch Leiharbeiter, die zu Hungerlöhnen beschäftigt werden. Aber nichts desto trotz sind das 2 Paar Schuhe und man hätte sich eher auf die Neuregelung der Hartz-IV Sätze und das Bildungspaket konzentrieren sollen, anstatt sich an – in diesem Fall – unwichtigen Nebenkriegsschauplätzen aufzureiben.
Mein persönlicher Eindruck ist, das beide Seiten zuletzt nicht mehr wirklich an einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen interessiert waren und jede Seite jetzt versuchen wird, das Scheitern für ihre Zwecke zu instrumentalisieren.
Letztendlich haben heute Nacht abber alle verloren: Die Hartz-IV Empfänger bekommen nach wie vor nicht mehr Geld, die Arbeitsagenturen und ArGen müssen weiterhin verfassungswidrige Hatz-IV Sätze zahlen und sowohl Regierung als auch die Opposition haben einmal mehr den Hartz-IV Empfängern unverhohlen ins Gesicht gespuckt. Sicherlich zur Freude der unzähligen Rattenfänger vom linken und rechten Rand der politischen Landschaft.
Da die Verhandlungen gescheitert sind, kann man jetzt Verfassungsklage einreichen. Damit wird dann der individuelle Hartz-IV-Satz richterlich bestimmt. Das Verfassungsgericht muss jetzt die Klage annehmen und als Hartz-IV-Empfänger sollte es doch möglich sein, Gerichtskostenbeihilfe zu bekommen.
Sicherlich nicht im Sinne der Geschichte, allerdings könnte eine massive Klagewelle den Druck auf den Gesetzgeber deutlich erhöhen.
Deutschland hat sich echt zu einer Bananenrepublik entwickelt, in der es der Politik nur noch um sich selbst geht..zum kotzen..
Man muss nicht gleich zum BVerfG rennen. Eine Klage gegen den Hartz IV-Bescheid vor dem örtlichen Verwaltungsgericht unter Berufung auf das Urteil des BVerfG sollte reichen 😉