Ich habe mir in der letzten Zeit mal einige Gedanken gemacht wie man die deutsche Familienpolitik effektiver gestalten könnte. Dabei bin ich auf folgende Ideen gekommen, die ich nachfolgend zur Diskussion stellen möchte:
Steuern:
Elltern, die monatlich weniger als z.B. 2000 Brutto verdienen, werden in den ersten 36 Monaten nach der Geburt eines Kindes von allen Lohnnebenkosten befreit. Nach Ablauf der 36 Monate zahlen sie nur noch Sozialabgaben in Höhe von 25% des Brutto-Lohns. Ab dem 3ten Kind fallen für die Eltern gar keine Lohnnebenkosten mehr an.
Kindergeld
Das Kindergeld wird in den erste 36 Lebensmonaten des Kindes, für welches das Kindergeld bezogen wird, auf das 1,5 fache des jeweils aktuellen Betrags erhöht. Danach wird es stufenweise auf den aktuellen Betrag abgesenkt.
Im Gegenzug wird das Kindergeld dauerhaft auf den Betrag zum Ausgleich der Besteuerung des kindlichen Existenzminimums abgesenkt, sobald die Eltern mindestens 2 Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrgenommen haben.
Elterngeld
Die Regelungen für das Elterngeld werden so abgeändert, das Eltern wieder die Wahl haben, wie lange sie sich zu hause um Ihr Kind kümmern wollen. Der kürzeste mögliche Zeitraum beträgt 12 Monate, maximal sind 36 Monate möglich.
Die Höhe des Elterngeldes ist dabei an den gewählten Zeitraum gekoppelt, und steigt, je länger sich ein Elternteil zu hause um das Kind kümmern möchte. Während der ersten 12 Monate beträgt das Elterngeld 65% des letzten Bruttolohns, in den nächsten 12 Monaten steigt der Betrag auf 70% des Bruttolohns und erhöht sich anschließend für die letzten 12 Monate auf 75%. Der Mindestbetrag beträgt während der gesamten gewählten Dauer 350 Euro.
Nach Ablauf der gewählten Betreuungszeit muss der Arbeitgeber den Elternteil, der das Elterngeld bezogen hat mindestens 9 Monate weiter beschäftigen. Der Elterngeldbezieher kann ebenfalls frühestens 9 Monate nach Erhalt des letzten Elterngeldes freiwillig aus dem Berufsleben ausscheiden.
Praktisches
- Der Mutterpass sowie das Untersuchungsheft des Kindes werden durch einen Mutter-Kind-Pass nach österreichischem Vorbild ersetzt. Dadurch haben behandelnde Ärzte jeder Zeit einen vollständigen Überblick über die gesamte Entwicklung des Kindes seit Beginn der Schwangerschaft.
- Eltern-Kind-Parkplätze werden in die StVO aufgenommen. Unberechtigtes Parken auf solchen Parkplätzen wird mit 25 Euro Bußgeld geahndet.