GEZ im Jahr 2006

Wie ich heute hier lesen musste, sind jetzt auch UMTS-Handys gebÌhrenpflichtig, weil man mit ihnen TV Programme empfangen kann!

Zitat des Quell-Artikels:

… Die Entrichtung sei verpflichtend, weil die ÿbertragung der Inhalte keineswegs Ìber das Internet erfolge.

Auch mobile RundfunkempfangsgerÀte unterliegen so der GebÌhrenpflicht – ab sofort mÌssen monatlich 17,03 Euro bezahlt werden. …

Bleibt die Frage offen, was heut zu tage eigentlich nicht gebÌhrenpflichtig ist und warum man trotz dieser hohen GebÌhren immernoch Werbung im gebÌhrenfinanzierten Rundfunk und Fernsehen ertragen muss 🙁

PS: Gut, das mein MC60 nicht UMTS fÀhig ist, das sichert mir 17,03 Euro im Monat 😉

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Von Heiko

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