Wie ich heute hier lesen musste, sind jetzt auch UMTS-Handys gebÌhrenpflichtig, weil man mit ihnen TV Programme empfangen kann!
Zitat des Quell-Artikels:
… Die Entrichtung sei verpflichtend, weil die ÿbertragung der Inhalte keineswegs Ìber das Internet erfolge.
Auch mobile RundfunkempfangsgerÀte unterliegen so der GebÌhrenpflicht – ab sofort mÌssen monatlich 17,03 Euro bezahlt werden. …
Bleibt die Frage offen, was heut zu tage eigentlich nicht gebÌhrenpflichtig ist und warum man trotz dieser hohen GebÌhren immernoch Werbung im gebÌhrenfinanzierten Rundfunk und Fernsehen ertragen muss 🙁
PS: Gut, das mein MC60 nicht UMTS fÀhig ist, das sichert mir 17,03 Euro im Monat 😉
Das gilt ja „nur“ fuer Erstgeraete. Wenn du schon einen Fernsehr hast, musst du die Gebuehr nicht noch einmal abdruecken.
So long…
Naja, aber is trotzdem sch***e, das man jetzt auch fÌr das Handy GEZ GebÌhren löhnen „darf“