Ich wäre ja allmählich dafür, folgenden Passus in Form z.B. eines Artikels 20b in das Grundgesetz aufzunehmen:
(1) Der Staat garantiert den Fortbestand der Freiheitsrechte im Geltungsbereich des Grundgesetzes.
(2) Eingriffe in diese Freiheitsrechte sind nur durch zeitlich befristete Bundesgesetze zulässig.
(3) Eine Verlängerung dieser Bundesgesetze ist nur nach vorheriger und ausführlicher Evaluierung durch den Bundestag möglich.
(4) Für die Verabschiedung oder Verlängerung von Bundesgesetzen, welche Freiheitsrechte einschränken, ist eine 2/3 Mehrheit des Bundestages notwendig.
Damit könnte man zukünftig Betonköpfe wie Hans-Peter Uhl, Siegmund Kauder und andere zumindest ein wenig in die Schranken weisen und der Verwirklichung ihrer totalitären Überwachungsphantasien einige Hürden in den Weg stellen.