Ich würde vor einiger Zeit mal gefragt, wie ich mir den Sozialstaat vorstellen würde, wenn ich etwas zu entscheiden hätte. Nun denn:
Zuallererst würde ich das Arbeitslosengeld 1 & 2 zu einem Arbeitslosengeld zusammenfassen, das unbefristet gezahlt wird, bei 70% vom letzten Bruttogehalt beginnt und in regelmäßigen Abständen bis auf den Mindestlohn abgesenkt wird. Mit der Grundsicherung die Menschen, die nicht mehr arbeitsfähig sind, gezahlt wird, würde ich parallel verfahren.
Die Arbeitsvermittlung würden ausschließlich die JobCenter übernehmen und die ARGEn würde ich ersatzlos abschaffen. Die Vermittlungsvorschläge der JobCenter wären grundsätzlich erst einmal unverbindlich. Nur dann, wenn sich ein Arbeitsloser gänzlich unkooperativ zeigt, würde dieser zukünftig anstatt unverbindlicher Vermittlungsvorschläge verbindliche Pflichtbewerbungen (aka Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgen) bekommen, deren einzige Konsequenz bei Verweigerung ein Vorziehen der nächsten Absenkung des Arbeitslosengeldes wäre.
Parallel dazu würden Arbeitslose anstelle irgendwelcher Maßnahmen mit fragwürdigem Zweck, sinnvolle Unterstützung in Form von Hilfe beim Erstellen der Bewerbungsunterlagen, Training von Vorstellungsgesprächen sowie psychologischer Beratung bekommen. Diese Angebote wären jedoch mit einer Ausnahme absolut freiwillig: Beim ersten Gespräch mit dem zukünftigen Betreuer würden die Bewerbungsunterlagen des Arbeitslosen durch speziell geschulte Mitarbeiter geprüft und dem Arbeitslosen würden anschließend Vorschläge gemacht, wie er seine Unterlagen sinnvoll und zielführend überarbeiten und/oder ergänzen sollte.
Aus der Arbeitsagentur würde ich eine Sozialagentur machen, die fortan für die Antragsbearbeitung, die Auszahlung und das Controlling sämtlicher Sozialleistungen des Bundes zuständig wäre und dadurch die JobCenter und Sozialämter in soweit entlasten, das diese nur noch die Anträge entgegennehmen und auf Plausibilität und Vollständigkeit prüfen. Alles weiter würde dann bei der örtlichen Sozialagentur ablaufen.
Die örtlichen Sozialagenturen würde darüber hinaus auch Bürger dahingehend beraten und informieren, auf welche Sozialleistungen des Bundes sie konkret Anspruch haben, wo diese zu beantragen sind und welche Unterlagen sie einreichen müssen.
Als Einkommensnachweis für die Beantragung von einkommensabhängigen Sozialleistungen des Bundes würden grundsätzlich entweder die letzten 3 Gehaltsabrechnungen oder der ALG-Bescheid sowie die Kontoauszüge der letzten 3 Monate ausreichen. Weitergehende Nachweise müssten nur noch beim begründetem Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorgelegt werden.