SPD stellt die Religionsfreiheit über die körperliche Unversehrtheit

Die so genannte Sozialdemokratische Partei Deutschlands hat sich ihres Vorturners Gestalt von Sigmar „Sigi Pop“ Gabriel sowie Brigitte „Zypresse“ Zypries mittlerweile auch zu dem Beschneidungs-Urteil des LG Köln geäußert.

In ihren Ausführungen stellt die SPD letztendlich das Grundrecht der Religionsfreiheit über das Grundrecht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit. Oder anders formuliert:

Das erste Buch Mose ist der SPD wichtiger als das deutsche Grundgesetz!

Das bedeutet dann im Klartext, das ich, wenn es nach der SPD geht, meinem Kind keine Ohrfeige verpassen, es aber beschneiden lassen darf? Irgendwie paradox, das eine – im Vergleich – „harmlose“ Ohrfeige geächtet wird, während eine Beschneidung, die medizinisch in den seltensten Fällen notwendig und obendrein auch noch irreversibel ist, erlaubt bleiben soll.

Ich bin ja mal gespannt, wie lange es dann dauert, bis die ersten christlichen Fundamentalisten und Fanatiker aus ihren Löchern hervor kriechen und die Relegalisierung der Prügelstrafe oder andere Dinge mit den Argumenten „Steht in der Bibel“ und „gleiches Recht für alle“ fordern. 😯

Ich dachte immer, wir würden in einem säkularen Staat leben, aber das ist wohl nur auf dem (geduldigen) Papier der Fall. 👿

Nachtrag: Wer sich ein wenig mit diesem Thema auseinander setzt, wird folgendes bemerken: Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird in Artikel 2 des Grundgesetzes garantiert. Die Religionsfreiheit hingegen „erst“ in Artikel 4 Grundgesetz. Folglich steht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit vor und somit auch über der Religionsfreiheit, da die Artikel mit den Grundrechten nach ihrer Priorität geordnet sind. Aus genau diesem Grund wird die Würde des Menschen auch in Artikel 1 Grundgesetz garantiert.

Von Heiko

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