Wem gehört ein Mandat?

Und was passiert damit, wenn der Abgeordnete seine Partei verlässt oder zu einer anderen Partei wechselt? Das ist eine Frage, die sich jedes mal aufs neue stellt, wenn ein Abgeordneter seiner Partei verlässt. Fast schon reflexartig wird dann immer gefordert, das der Abgeordnete sein Mandat an die Partei zurückgeben solle. Dabei sind die Parteien immer auch ein Stück weit auf den guten Willen ihres ehemaligen Mitglieds angewiesen, da sie ihn meines Wissens nach nicht zur Zurückgabe des Mandats zwingen können.

Vielleicht wäre es langsam mal an der Zeit, die Sache (hoffentlich) ein für alle mal gesetzlich zu regeln. Ich würde das ganze dann aber nicht pauschal lösen wollen, sondern differenzieren.

Ein direkt gewählter Abgeordneter sollte im Falle eines Parteiaustritts sein Mandat behalten dürfen, da er ja von den Wählern seines Wahlkreises direkt gewählt wurde und seine Anwesenheit im Parlament somit den Willen der Wähler widerspiegelt. Ein Abgeordneter, der sein Mandat über die Wahlliste seiner Partei bekommen hat, sollte in Falle eines Parteiaustritts sein Mandat hingegen zurückgeben müssen, da seine Anwesenheit im Parlament zumindest nicht primär den Willen der Wähler widerspiegelt, sondern viel mehr dem Umstand geschuldet ist, das seine Partei noch eine bestimmte Anzahl Sitze zur Verfügung hatte und er weit genug vorne auf der Liste stand, um einen der freien Sitze zu bekommen.

Das wäre zumindest in meinen Augen die für alle beteiligten fairste Lösung.

Von Heiko

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